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Wir führen unsere Praxis nach dem Bestellsystem mit über einen längeren Zeitraum festgelegten Terminen. Zu kurzfristig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig. Sollten Sie den für Sie reservierten Termin nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig absagen (mind. 48h vorher), erlauben wir uns, Ihnen gegebenenfalls ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.